Sicherheitsbeleuchtung: Was bei einer Sanierung mitgeplant werden muss
Allgemeinbeleuchtung, Rettungszeichen und Beleuchtung für den Ausfallfall unterscheiden.
Die normale Beleuchtung unterstützt die tägliche Nutzung. Sicherheitsbeleuchtung erfüllt Aufgaben, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt: Menschen sollen sich orientieren, Fluchtwege nutzen und gegebenenfalls gefährliche Tätigkeiten sicher beenden können. Rettungszeichen helfen bei der Orientierung; sie ersetzen nicht automatisch die erforderliche Beleuchtung des Weges.
Welche Ausstattung erforderlich ist, ergibt sich aus der Nutzung, der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen arbeitsstätten- und baurechtlichen Anforderungen. Für Arbeitsstätten sind unter anderem die aktuellen ASR A2.3 und A3.4 relevant. Pauschale Aussagen über Leuchtenabstände oder eine universelle Betriebsdauer sind ohne Projektprüfung nicht sinnvoll.
Bei einer LED-Sanierung müssen vorhandene Sicherheitsfunktionen ausdrücklich erfasst werden. Werden kombinierte Leuchten, Steuerungen oder Versorgungssysteme verändert, ist ihre weitere Eignung zu klären. Auch Prüfkonzept, Dokumentation, Zuständigkeiten und der Zugang für Wartung gehören zur Planung. Die Abnahme umfasst deshalb mehr als den sichtbaren Eindruck bei eingeschalteter Allgemeinbeleuchtung.
Das sollten Sie für Ihr Projekt klären
- Vorhandene Rettungszeichen und Sicherheitsleuchten inventarisieren.
- Nutzung und Gefährdungsbeurteilung mit Fachplanenden abgleichen.
- Prüfungen, Dokumentation und Wartungsverantwortung festlegen.
Gut zu wissen: Sicherheitsfunktionen im Bestand erkennen, bevor Leuchten und Steuerung verändert werden.